6603-F1401FSCN

Beschreibung

Parkbank Vertica/ Runge. Sitzbelag und Blenden aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, Oberfläche geschliffen und natur, nicht lasiert. 3 Sitzbohlen, 1 Blend- und 1 Sitzkantenbohle gerundet vorne, 2 Blendbohlen und 1 Sitzkantenbohle rückwärtig oben jeweils 10 x 5,5 cm, diese einseitig mit einem Radius von 5,5 cm sitzbequem gerundet. 3 Rückenbohlen 10 x 5,5 cm, davon die obere einseitig im Radius von 5,5 cm gerundet und für konstantes Spaltmaß hinterschnitten. Offene Stahlfußplatten, 15 mm dick, feuerverzinkt und in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit lackiert. Fußform als Stahlsteg von 10 cm Breite den Radien der Sitzbeläge folgend. Füße freistehend mit Befestigungslaschen. L 204 cm. Gewicht 147 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 406 029 12.1.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10025.

Oberflächen

Holz: naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit lackiert.

Montagehinweis

Anlieferung 5-teilig montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben mit 4 Ankerdübeln S 10 x 80 oder zu fundamentieren mit 4 Edelstahlankern M 10 x 300 in 2 Streifen L 70/ B 20/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • V2A-Ankerdübel S10x80
  • V2A-Anker M10x470
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.