6765-E2410FSC

Beschreibung

Tisch Weila/Runge mit Tischbelag aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, Oberfläche lasiert. 2 Frontbohlen hochkant 10 x 5,5 cm und 8 Tischbohlen 5,5 x 5,5 cm, mit einem Spaltmaß von 1,75 cm. Mit Quersteg unter der Tischplatte zur Stabilisierung. Tischwangen außen aus rechteckigen Stahlplatten von 15 mm Dicke, feuerverzinkt und in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet. Mit 4 Befestigungslaschen, zum Aufschrauben ca. 15 cm unter Flur. Tischhöhe 75 cm nach Einbau. Breite 70,75 cm. L 204 cm. Gewicht 270 kg.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10 025.

Oberflächen

Holzlasur: dunkel-, hell- oder rotbraun; (nur dunkle und pigmenthaltige Lasur schützt das Holz vor UV-Strahlen und damit vor Vergrauung). Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet.

Montagehinweis

Anlieferung montagefertig zerlegt (2 Tischfüße und Tischplatte 2-teilig). Aufzuschrauben 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Ankerdübeln S 10 x 60 oder zu fundamentieren 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Edelstahlankern M 10 x 470 in 2 Streifen L 60/B 15/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • V2A-Ankerdübel S10x80
  • V2A-Anker M10x470
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB
  • Beschichtung Belag nach RAL Aufwandsstufe 7
  • Minderpreis Holz transparent geölt anstelle lasiert, Aufwandsstufe 16
  • Kürzung der Tischfüße zum Aufschrauben auf Flur Aufwandsstufe 3

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
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