K325-E1100FSCN

Beschreibung

Für Erwachsene fertigen wir seit über 100 Jahren Sitzmöbel für den Außenbereich. Jetzt haben wir zusätzlich für Kinder schöne Außenmöbel entwickelt – natürlich ohne dabei uns "Große" zu vergessen: Denn die Diskussion um haltungsgerechtes Sitzen für Erzieherinnen und Erzieher endet nicht beim Gang nach draußen. Mit unserem System Circus schaffen Sie beispielsweise einen idealen Sitzkreis für die ganze Kindergruppe im Freien. Ergänzt um den erwachsenengerechten "Logenplatz" haben Sie und alle Kinder gemeinsam Freude daran. Sitzauflage aus langlebigem FSC®-zertifizierten Hartholz. 4 Sitzbohlen, je 10 x 5,5 cm. Vordere und hintere Bohle zusätzlich sitzbequem mit R 55 mm gerundet. Unbehandelt zur natürlichen Vergrauung. Ein Stuhlbein aus matt gestrahltem Edelstahl-Rundrohr von Ø 60 mm. Zur Fundamentierung in einem Punkt L 40/ B 40/ T 70 cm. Gewicht 9 kg.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Edelstahl gem. DIN EN 10088 T2.

Oberflächen

Holz: naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Edelstahl: matt glasperlgestrahlt.

Montagehinweis

Anlieferung 1-teilig. Zu fundamentieren in einem Punkt L 40/ B 40/ T 70 cm bei Bodenklasse 3-4. Einbau: Achten Sie bitte beim Einbau der Produkte darauf, dass keine Verletzungsgefahren für spielende Kinder entstehen. Fundamente sollten z.B. 25 cm unter der Bodenoberkante (z.B. Rasen oder Sand) enden und die angegebene Größe haben. Kinder sollen sich so an im Spiel freigegrabenen oder vom Regen freigespülten Fundamentkörpern beim Sturz nicht verletzen können. Im Umfeld von Produkten, von denen Kinder herunterfallen könnten, sollten keine Verletzungsgefahren sein und der Boden mit geeignetem Fallschutz (z.B. Sand, Rasen, Fallschutzmatten) belegt sein.

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.