8701-F1103FSCN

Beschreibung

Stuhl Calma/Runge mit Sitzbelag aus langlebigem, FSC®-zertifiziertem Hartholz, naturbelassen (ohne Lasur). 4 Sitz- und 2 Rückenleisten 10,5 x 3,5 cm. Sitz für hohen Sitzkomfort nach oben überwölbt. Unterhalb der Rückenlehne ansetzende Armlehnen mit einem nach unten geneigten Abschluss über dem Vorderfuß für ein entspanntes Sinkenlassen der Hände (sog. Handschmeichler). Die Vorderfüße stehen über die vordere Sitzkante über und erlauben so ein einfaches Aufstützen beim Aufstehen. Alugussfüße farbbeschichtet nach DB 703 Eisenglimmer Anthrazit. Leistenhalter im Rücken im Alugussfuß versenkt, so dass die Holzverschraubung auch von hinten nicht sichtbar wird. Freistehend, optional mit Fußlaschen zum Aufschrauben oder Einschubankern zum Fundamentieren. L 65 cm. Gewicht 28 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2008 000 276.8 (siehe auch VOB/B § 10 Abs. 4).

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Massive Alugussfüße (DIN EN AB 43200).

Oberflächen

Holz naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Aluminiumguss DB 703 Eisenglimmer Anthrazit (als Zusatzausstattung in Wunschfarbe nach RAL oder DB).

Montagehinweis

Anlieferung 4-teilig montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben mit 4 Fußlaschen und 4 Ankerdübeln S 10 x 60 oder zu fundamentieren mit 4 Einschubankern in 2 Streifen L 70/B 20/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • Einschub-Fußlasche Calma
  • V2A-Ankerdübel S10x80
  • Einschub-Anker Calma
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.