8430-E1301

Beschreibung

Zylindrischer Abfallbehälter Frog/Runge mit bis zu 55 L Fassungsvermögen komplett feuerverzinkt. An rückwärtig formschlüssig integrierter Rechtecksäule 70/40 mm zur Punktfundamentierung. Korpus automatisch ausschwenkend (Arretierung bei ca. 35°), separat abnehmbar und zu der frontalen Einwurföffnung im Bogen nach unten ausgeschnitten. Abdeckung aus 5 mm dickem Stahl zu der Einwurföffnung hochgekantet. Durch unterwärtige Verstrebungen zusätzlich gestützt. Einwurf von übergroßem Müll durch Prallblech verhindert. Zylindrischer Behältermantel mit 1,5 mm Wandung, hinten für bündige Standsäulenführung im Korpus gekantet. Standsäule als Rechteckrohr 70x40 mm. Selbstschließendes 8 mm Dreikant-Schnappschloss. Säule zur Fundamentierung in einem Punkt L30/B30/T50 cm. Gewicht 26 kg. Nutzung wahlweise mit leichtem Alu-Innenbehälter mit ca. 40 L (Zusatzausstattung) o d e r Komfort-Klemmring für Müllsackaufnahme für ca. 55 L Fassungsvermögen (Zusatzausstattung). Auswahl zwingend erforderlich. Runge Designteam. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2008 000 294.6.

Werkstoff

Stahl gem. DIN EN 10025.

Oberfläche

Stahl feuerverzinkt gem. DIN EN 1461.

Montagehinweis

Anlieferung 1-teilig (inkl. Dreikantschlüssel). Säule zu fundamentieren in einem Punkt L 30/B 30/T 50 cm.

Zusatzausstattung
  • Beschichtung Haube, Ascher oder Abdeckplatte nach DB 703 Eisenglimmer Anthrazit
  • Beschichtung Korpus nach DB 703 Eisenglimmer Anthrazit
  • Beschichtung Halterungsrohr nach DB 703 Eisenglimmer Anthrazit
  • Alu-Innenbehälter mit Griffloch
  • Komfort-Klemmring für Müllsäcke Frog/Fly/Luna
  • Bodenhülse für 70/40mm (nur für Herausnahme der Säule)
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.