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Beschreibung

Abfallbehälter CowBoy/Runge mit Haube aus verzinktem Stahlblech mit 43 L Fassungsvermögen. Korpus mit Griffloch sowie Griffmulde im Boden zwecks leichter Entnahme und schneller Leerung. Schützende Abdeckhaube abknickfest mit Stahlprofil unterseitig verschweißt. Säule rückwärtig formschlüssig im Korpus integriert. Haube gelb, Korpus rot, Säule blau. Inkl. Schnappschloss (8 mm Dreikant). Mit Rechteckrohr von 70/40 mm zur Fundamentierung in einem Punkt L 30/ B 30/ T 60 cm. B 33/ T 28/ H 92 cm. Gewicht 16 kg

Werkstoff

Stahl gem. DIN EN 10025.

Oberfläche

Stahl feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. Nach RAL oder DB lackiert.

Montagehinweis

Einbau: Achten Sie bitte beim Einbau der Produkte darauf, dass keine Verletzungsgefahren für spielende Kinder entstehen. Fundamente sollten z.B. 25 cm unter der Bodenoberkante (z.B. Rasen oder Sand) enden und die angegebene Größe haben. Kinder sollen sich so an im Spiel freigegrabenen oder vom Regen freigespülten Fundamentkörpern beim Sturz nicht verletzen können. Im Umfeld von Produkten, von denen Kinder herunterfallen könnten, sollten keine Verletzungsgefahren sein und der Boden mit geeignetem Fallschutz (z.B. Sand, Rasen, Fallschutzmatten) belegt sein. Anlieferung 1-teilig (inkl. Dreikantschlüssel). Säule zu fundamentieren in einem Punkt L 30/ B 30/ T 60 cm.

Zusatzausstattung
  • Bodenhülse für 70/40mm (nur für Herausnahme der Säule)
  • Komfort-Klemmring für Müllsäcke Compactboy/ Combiboy
  • HINWEIS: Bei steigender Stückzahl verringert sich der Preis deutlich

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.