5502-E1300

Beschreibung

Hockerbank Vanda/ Runge (3-Sitzer), flache Sitzfläche aus extrem stabilem Stahlgitter. Längstragstreben 40 mm hochkant und ausgeklinkt für eingepresste und verschweißte Querstreben, diese 9 mm hochkant. Durch das Ausklinken mit Einpressung wird eine homogen flache Sitzfläche erzielt für einen hohen Sitzkomfort bei gleichzeitig sehr hoher Stabilität. Randsickenband aus Flachstahl 40/3 mm. Die Gitterweite ist 20 mm und lässt Verschmutzung durchfallen für eine saubere Oberfläche. Sitzgitter montiert auf einer 60 mm Quadratrohr-Konsole, deren Querrohr um 45° gedreht und mit der Spitze in den 60 mm Fußrohren verschweißt ist. Bankkonsole mit Füßen aus Quadratrohr 60/ 60 mm zur Fundamentierung für individuelle Sitzhöhe ab 45 cm. Gelaserte 8 mm dicke Stahlwangen links und rechts als seitliche Abdeckung und zur bündigen Verschraubung mit Sitzgitter. Sicherheitsverschraubung mittels Innensechskant PinHexagon wie ISO 7380 M8x25 aus Edelstahl, mit herkömmlichem Werkzeug nicht mehr lösbar (Vandalismushemmung). Gitter und Bankkonsolen sind nach dem Verschweißen feuerverzinkt nach DIN 1461, zus. gestrahlt und pulverbeschichtet in Wunschfarbe nach RAL oder DB. L 161,5 /H 45 /B 40 cm. Gewicht 46 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 501 111.3.

Werkstoff

Stahl gemäß DIN EN 10219.

Oberfläche

feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. In Wunschfarbe nach RAL oder DB pulverbeschichtet.

Montagehinweis

Anlieferung 4-teilig montagefertig zerlegt. Zur direkten Fundamentierung in 2 Punkten L 30 /B 30 /T 70 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.