K265-F2300FSCN

Beschreibung

Lagarda bildet eine der klassischsten deutschen Tischformen im Kinderformat nach. Da freuen sich unsere Kleinen und fühlen sich ernst genommen. Aus langlebigem FSC®-zertifizierten Hartholz. 4 Tischleisten, je 10,5 x 3,5 cm. Unbehandelt zur natürlichen Vergrauung oder zum Bemalen durch die Kinder. 2 Tischbeine aus verzinktem Flachstahl. Zum Aufschrauben oder optional zu verankern in zwei Punktfundamenten. L 100/ B 44/ H 51 cm. Gewicht 21 kg.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10025.

Oberflächen

Holz: naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461.

Montagehinweis

Anlieferung 3-teilig montagefertig zerlegt. Verbindung vom Sitzbelag mit den Tischbeinen über 4 Schrauben. Aufschrauben der Tischbeine mit 4 Ankerdübeln S 10 x 90. Oder zu fundamentieren mit 4 Edelstahlankern M 10 x 300 in 2 Punkten L 30 /B 30 /T 50 cm bei Bodenklasse 3-4. Einbau: Achten Sie bitte beim Einbau der Produkte darauf, dass keine Verletzungsgefahren für spielende Kinder entstehen. Fundamente sollten z.B. 25 cm unter der Bodenoberkante (z.B. Rasen oder Sand) enden und die angegebene Größe haben. Kinder sollen sich so an im Spiel freigegrabenen oder vom Regen freigespülten Fundamentkörpern beim Sturz nicht verletzen können. Im Umfeld von Produkten, von denen Kinder herunterfallen könnten, sollten keine Verletzungsgefahren sein und der Boden mit geeignetem Fallschutz (z.B. Sand, Rasen, Fallschutzmatten) belegt sein.

Zusatzausstattung
  • V2A-Ankerdübel S10x90
  • V2A-Anker M10x470

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.