8711-F1Y13FSCN

Abbildung ähnlich
In der Skizze sind nur zwei Endmodule gezeigt, keine Mittelmodule (im Beispiel also Y=0).

Beschreibung

Aus zwei Stück Endmodulen (und Y Stück Mittelmodulen) gekettete Reihenbank Calma Lounge/Runge mit Sitzbelag aus langlebigem FSC®-zertifizierten Hartholz, naturbelassen (ohne Lasur). Je Sitz- 4 und je Rückenbelag 3 Leisten 10,5 x 3,5 cm mit stabilisierenden, jeweils mittig verschraubten Edelstahlbändern. Sitz für hohen Sitzkomfort nach oben überwölbt. Drei (+ Y) Alugussfüße mit Armlehnen sowie Mittelbänder standardmäßig in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit lackiert. Reihenbank freistehend, optional mit Fußlaschen zum Aufschrauben oder Einschubankern zum Fundamentieren. L 406+Yx202 cm. Gewicht 108 kg +. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2012 003815.6.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Massive Alugussfüße (DIN EN AB 43200).

Oberflächen

Holz naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Aluminiumguss DB 703 Eisenglimmer Anthrazit (als Zusatzausstattung in Wunschfarbe nach RAL oder DB).

Montagehinweis

Anlieferung 7+Yx3-teilig montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben mit 6+Yx2 Fußlaschen und 6+Yx2 Ankerdübeln S 10 x 60 oder zu fundamentieren mit 6 Einschubankern in 3+Y Streifen L 70/B 20/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.
Zusatzausstattung
  • Einschub-Fußlaschen Calma Lounge
  • V2A-Ankerdübel S10x60
  • Einschub-Anker Calma Lounge

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.