6423-E1021FSC

Beschreibung

Rundbank Binga/Runge, Rückenlehne innen (Außensitz); frei nach Maß: Innendurchmesser nach Wunsch (mind. 175 cm), als Voll- oder Teilkreis. Sitz- und Rückenbeläge aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, Oberfläche lasiert. Sitzhöhe 47 cm. Je Segment 4 Sitzleisten 10 x 3,5 cm mit vorder- und rückseitiger Blendleiste von 2 cm zur Bildung einer Sichtkante von insgesamt 5,5 cm sowie 4 Rückenleisten 5 x 4,5 cm schräg geschnitten als sitzbequeme Rückenlehne mit stabilisierenden, unterwärtig verschraubten Mittelbändern. 2 Endfüße und x Mittelfüße (bei Vollkreis nur Mittelfüße) aus 15 mm dickem Stahl, feuerverzinkt und in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet mit je 2 Befestigungslaschen, zum Aufschrauben ca. 15 cm unter Flur. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2013 004 765.4 (siehe auch VOB/B § 10 Abs. 4).

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10 025.

Oberflächen

Holzlasur: dunkel-, hell- oder rotbraun; (nur dunkle und pigmenthaltige Lasur schützt das Holz vor UV-Strahlen und damit vor Vergrauung). Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet.

Montagehinweis

Anlieferung mindestens 4-teilig montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben 15 cm unter Flur je Fuß mit 2 Ankerdübeln S 10 x 60 oder zu fundamentieren 15 cm unter Flur mit 2 Edelstahlankern M 10 x 470 in Streifen L 60/B 15/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • V2A-Ankerdübel S10x60
  • V2A-Anker M10x470
  • Beschichtung Belag nach RAL Aufwandsstufe X

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.