7903-E2601FSCN

Beschreibung

Lange Bank Lala/Runge mit Rückenlehne. Mit 64 cm Gesamttiefe. Sitzbelag aus langlebigem, FSC®-zertifiziertem Hartholz, naturbelassen (ohne Lasur). 42 Sitzbohlen als Lamellen je L 64 x B 5,5 x D 10 cm, hochkant mit 11 mm Spalt unterwärtig verdeckt verschraubt auf Längsprofil, mit stabilisierenden Abstandhaltern aus Stahl und zusätzlichen Haltewinkeln. Rückenlehne aus 15 mm dickem Stahlrahmen mit bequemem "Rückenlehnenkissen" aus Holz. Bankfüße aus rechteckigen Stahlplatten von 15 mm Dicke, feuerverzinkt und zusätzlich farbbeschichtet nach DB 703 Eisenglimmer Anthrazit, längsseitig um 10,5 cm und vom Bankende links und rechts jeweils um 46 cm eingerückt. Bankfüße mit 15 cm Unterflurlänge und mit 2 Befestigungslaschen je Bankfuß zum Aufschrauben unter Flur. Sitzhöhe 47 cm. L 276 cm. Gewicht 230 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2017 001 205.3.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10 025.

Oberflächen

Holz naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461.

Montagehinweis

Anlieferung montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Ankerdübeln S 10 x 80 oder zu fundamentieren 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Edelstahlankern M 10 x 470 in 2 Streifen ca. L 60/B 15/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • V2A-Ankerdübel S10x80
  • V2A-Anker M10x470
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.