6400-M1501FSC

Beschreibung

Lineare Bankauflage Binga/Runge mit Rückenlehne aus langlebigem, FSC®-zertifiziertem Hartholz, Oberfläche lasiert. 4 Sitzbohlen B 10 x D 5,5 cm, unterwärtig verdeckt verschraubt an 2 Leistenhalter 80/5 mm aus Flachstahl und 2 stabilisierende Mittelbänder, mit einem Spaltmaß von 2 cm. Rückenlehne aus 2 Bohlen je B 10 x D 5,5 cm, verdeckt verschraubt an 2 Leistenhalter 80/5 mm aus Flachstahl und 2 stabilisierende Mittelbänder. Sitz und Rückenlehne zu verschrauben an 2 Rückenlehnen-Träger 100/15 mm mit angeschweißten U-Profilen 100/15 mm. Stahl verzinkt und farbbeschichtet nach DB 703 Eisenglimmer Anthrazit. Zur bauseitigen Montage auf bauseitige Mauer oder Betonteile. L 250 cm. B 59 cm. Auflagenhöhe 7,5 cm. Gewicht 97 kg.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10 025.

Oberflächen

Holzlasur: dunkel-, hell- oder rotbraun; (nur dunkle und pigmenthaltige Lasur schützt das Holz vor UV-Strahlen und damit vor Vergrauung). Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet.

Montagehinweis

Anlieferung 4-teilig. Zur Montage von oben zwischen den Leisten hindurch auf bauseitige Mauer oder Betonteile. Montagematerial bauseits. Bei Montage in Reihe sollte ein Abstand von mindestens 1 cm zwischen den Auflagen eingehalten werden.

Zusatzausstattung
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB
  • Minderpreis Holz transparent geölt anstelle lasiert, Aufwandsstufe 15

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.