8630-F1404

Beschreibung

Zylindrischer Abfallbehälter Fly XL/Runge mit 60 L Fassungsvermögen. Korpus mit Abdeckhaube und Rahmenteilen aus Stahl, zinkphosphatiert, kathodisch tauchlackiert (KTL) und pulvergrundiert sowie pulverbeschichtet in Wunschfarbe nach RAL oder DB. An den zwei seitlichen Einwurföffnungen im Bogen nach unten ausgeschnitten. Deckel aus 4 mm dickem Stahl zu den Einwurföffnungen hochgekantet. Zusätzlich mit integriertem Zigaretteneinwurf in der Deckelplatte. Haube mit Ascherplatine und Zigaretten-Symbol. 1 L Maxi-Ascherbox separat entnehmbar. Bei geschlossenem Korpus gegen Entnahme gesichert. Mit Hundekotbeutel-Spender. Inklusive leichtem Innenbehälter 60 L. Optional zusätzlich mit Klemmring zur Müllsackaufnahme. Selbstschließendes 8mm Dreikant-Schnappschloss. Gewicht 39 kg. Runge Designteam. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2008 000 294.6.

Werkstoff

Stahl gem. DIN EN 10025.

Oberfläche

Stahl zinkphosphatiert, kathodisch tauchlackiert und pulverbeschichtet in Wunschfarbe nach RAL.

Montagehinweis

Aufzuschrauben mit 4 Ankerdübeln S 10 x 80 oder zu fundamentieren mit 4 Edelstahlankern M 10 x 470.

Zusatzausstattung
  • V2A-Anker M10x470
  • V2A-Ankerdübel S10x80
  • Zusätzlicher Klemmring für Müllsäcke, Frog/Fly/Luna XL (nur in Verbindung mit PE-Innenbehälter zu verwenden, nicht einzeln)
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB
  • Betonsockel zur Fundamentierung, Gewicht 32 kg

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.