6465-E1330FSCN

Beschreibung

Stehtisch Binga/Runge mit Tischplatte aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, naturbelassen (ohne Lasur). 2 Tischbohlen B 10 x D 5,5 cm, mit stabilisierendem, unterwärtig verschraubtem Mittelband. Rechteckige Füße aus 15 mm dickem Stahl, feuerverzinkt und in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet. Bequeme Fußstütze aus Edelstahlrohr Ø 42,4 mm, zwischen den Tischfüßen auf ca. 12 cm Höhe über Senkloch außen zu verschrauben. Mit je 2 angeschweißten Befestigungslaschen, zum Aufschrauben ca. 15 cm unter Flur. H 95 cm, B 22 cm, L 150 cm. Gewicht 75 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2019 000 311.4.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10 025. Edelstahl gem. DIN EN 10 088 T2.

Oberflächen

Holz naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet. Edelstahl: matt glasperlgestrahlt, zusätzlich elektropoliert für metallisch reine Oberflächen und bestmöglichen Schutz vor sog. "Flugrost".

Montagehinweis

Anlieferung 4-teilig montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Ankerdübeln S 10 x 80 oder zu fundamentieren 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Edelstahlankern M 10 x 470 in 2 Streifen L 40/B 15/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • Schwerlastankerbolzen M10x100 aus V2A mit Mutter und Scheibe
  • V2A-Anker M10x470
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB
  • Kürzung der Tischfüße zum Aufschrauben auf Flur Aufwandsstufe 3

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.