8701-F2403FSC

Beschreibung

Doppelbank Calma/Runge aus zwei Rücken an Rücken stehenden Parkbänken Calma mit einer Verbindungsleiste zwischen den Rückenlehnen. Mit je einem Sitzbelag aus langlebigem FSC®-zertifizierten Hartholz, Oberfläche lasiert. Je 4 Sitz- und 2 Rückenleisten 10,5 x 3,5 cm mit stabilisierendem, mittig verschraubtem Edelstahlband. Sitz für hohen Sitzkomfort nach oben überwölbt. Alugussfüße mit Armlehnen sowie Mittelbänder standardmäßig in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit lackiert. Bänk freistehend (miteinander über Verbindungsleiste gekoppelt), optional mit Fußlaschen zum Aufschrauben oder Einschubankern zum Fundamentieren. L 202 cm. Gewicht 118 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2008 000 276.8.

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Massive Alugussfüße (DIN EN AB 43200).

Oberflächen

Holzlasur: dunkel-, hell- oder rotbraun; (nur dunkle und pigmenthaltige Lasur schützt das Holz vor UV-Strahlen und damit vor Vergrauung). Aluminiumguss DB 703 Eisenglimmer Anthrazit (als Zusatzausstattung in Wunschfarbe nach RAL oder DB).

Montagehinweis

Anlieferung 9-teilig montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben mit 8 Fußlaschen und 8 Ankerdübeln S 10 x 60 oder zu fundamentieren mit 8 Einschubankern in 2 Streifen L 70/B 20/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4. Zusatzausstattung 8 Einschub-Fußlasche Calma 8 V2A-Ankerdübel S10x60 8 Einschub-Anker Calma 1 Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB 1 Beschichtung Belag nach RAL Aufwandsstufe 5 1 Minderpreis Holz transparent geölt anstelle lasiert, Aufwandsstufe 8 1 Zusätzliche Armlehne Calma

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen.
 
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.