6403-E1453FSC

Beschreibung

Seniorengerechte Parkbank Binga/Runge mit Sitzbelag aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, Oberfläche lasiert. Seniorenfreundliche Sitzhöhe von 50 cm, Sitzfläche waage. 4 Sitz- und 2 Rückenbohlen 10 x 5,5 cm, mit stabilisierenden, unterwärtig verschraubten Mittelbändern. Bankfüße mit seitlich verschweißten Armlehnen, deren Holz nach vorne 3 cm übersteht sowie mit 25 cm über dem Sitzbelag ein aufgestütztes Aufstehen zusätzlich erleichtert. Rechteckige Bankfüße aus 15 mm dickem Stahl, feuerverzinkt und in DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet, mit je 2 Befestigungslaschen zum Aufschrauben ca. 15 cm unter Flur. Sitzhöhe in waage 50 cm. L 213 cm. Gewicht 140 kg. Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 40 2022 000 322.2 (siehe auch VOB/B § 10 Abs. 4).

Werkstoffe

Langlebiges Hartholz, FSC 100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl gem. DIN EN 10 025.

Oberflächen

Holzlasur: dunkel-, hell- oder rotbraun; (nur dunkle und pigmenthaltige Lasur schützt das Holz vor UV-Strahlen und damit vor Vergrauung). Stahl: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. DB 703 Eisenglimmer Anthrazit farbbeschichtet.

Montagehinweis

Anlieferung 4-teilig montagefertig zerlegt. Aufzuschrauben 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Ankerdübeln S 10 x 80 oder zu fundamentieren 15 cm unter Flur mit 2 x 2 Edelstahlankern M 10 x 470 in 2 Streifen L 60/B 15/T 40 cm bei Bodenklasse 3-4.

Zusatzausstattung
  • V2A-Ankerdübel S10x80
  • V2A-Anker M10x470
  • Falls andere Farbe als DB 703, zzgl. Farbwechselpauschale (unabhängig von Stückzahl) für Standard-Farben nach RAL oder DB
  • Beschichtung Belag nach RAL Aufwandsstufe 6
  • Kürzung der Bankfüße zum Aufschrauben auf Flur Aufwandsstufe 2
  • Minderpreis Holz transparent geölt anstelle lasiert, Aufwandsstufe 15
  • Zusätzliche Armlehne Binga Senior

Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!

Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen

Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.

Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.