0003-F2460FSCN
Beschreibung
Bank-Tisch-Bank Sitzgruppe Scoola/ Runge, beidseitig besetzbar – als Hockerbank zum Tisch oder als Rückenlehnbank am Tisch angelehnt; Sitz- und Rückenlehn-/Tischbelag aus langlebigem FSC®-zertifiziertem Hartholz, naturbelassen (ohne Lasur). 6 (2x3) Sitz-, 2 Rückenlehn- und 5 Tischleisten B 10,5 x D 3,5 cm mit stabilisierenden, unterwärtig verschraubten Mittelbändern. Tischkanten zur Rückenlehne mit R 55 mm sitzbequem abgerundet. Holzflächen bündig eingefasst mit Sitzwangen aus 15 mm Stahl und Füßen aus 80/12 mm Stahl mit R 55 mm zum Trapez geformt, ausgesteift durch Kopfplatte im Tisch. Füße mit Schattenfuge durch rückspringende Distanzplatten. Sitzgruppe freistehend. Optional in zwei Punkten je Fuß aufzudübeln oder zu verankern. Stahl feuerverzinkt und optional zusätzlich in Wunschfarbe mit natürlicher Farbwirkung in Feinstruktur matt pulverbeschichtet. Sitzhöhe 47 cm. Tischhöhe 80 cm. B 155 cm. L 211 cm. Gewicht 153 kg.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenes Design 402026200516.9 (siehe auch VOB/B § 10 Abs. 4).
Werkstoffe
Langlebiges Hartholz, FSC®100% (Zertifikat: SCS-COC-000465). Stahl feuerverzinkt gem. DIN EN 1461.
Oberflächen
Holz naturbelassen (ohne Lasur), so dass Witterung und UV-Strahlung eine graue Holzpatina erzeugen. Stahl feuerverzinkt gem. DIN EN 1461. Farbbeschichtung in Wunschfarbe nach RAL, DB und NCS.
Montagehinweis
Lieferung montagefertig zerlegt. Sitz- und Tischbeläge mit M8 bzw. M10 Senkkopfschrauben (vandalismushemmende Pin-hex) an Kopfplatten und Sitzwangen zu montieren.
Löschen Sie Angaben von Schutzrechten nicht aus den Textvorlagen!
Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte regelmäßig durch Schutzrechte beim Deutschen Patent- und Markenamt oder anderen Institutionen rechtlich geschützt sind. Sie erkennen dies daran, dass in den LV-Texten entsprechende Angaben zum Schutzrecht gemacht sind. Um nicht Ihrerseits in ein Haftungsrisiko gegenüber den Bietern und ausführenden Unternehmen zu kommen, sind diese Schutzrechtshinweise in eine Ausschreibung zu übernehmen. Denn unsere Designer und Lizenzgeber verpflichten uns, ihr geistiges Eigentum zu schützen und spätere Nachbauten rechtlich zu verfolgen
Erst durch die Angabe des Schutzrechts sind auch alle Ausschreibungsbeteiligten fair und transparent aufgeklärt und der Bauherr kann sich über die Qualität der Originale freuen.
Vielen Dank, dass Sie dies berücksichtigen.